Führerscheinklasse BF 17
Es hat sich erwiesen, dass gerade in der Anfangszeit des Führerscheinbesitzes Unfälle entstehen. Um dem vorzubeugen und für genügend Fahrerfahrung bei den Führerschein-Neulingen zu sorgen, hat das Bundesministerium für Verkehr das begleitete Fahren ab 17 eingeführt. Es hat sich bereits erwiesen, dass unter Begleitung sehr wenige Unfälle passieren. Die Fahrschüler, die die Führerscheinklasse BF17 absolviert haben, haben nach Ihrem 18. Lebensjahr ca. 20% weniger Unfälle, als Fahrschüler, die nicht BF17 gemacht haben.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Personalausweis bzw. Pass.
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Von den Begleitpersonen eine Kopie des Führerscheins und Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:
Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Auch mehrere Personen sind möglich.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre einen PKW-Führerschein besitzen.
Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Im Rahmen des Begleiteten Fahren ab 17 sind ausschließlich die Klassen B und BE möglich.
Unser Standort
Ralfs Fahrschule Seelze
Hannoversche Str. 33,30926 Seelze
Unterrichtszeiten:
- Mo. + Mi.:
- 18:30 - 20:00 Uhr
- Fr.:
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