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Führerscheinklasse AM

Der Führerschein Klasse AM gilt für Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH (betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit) von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Des Weiteren Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Außerdem Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Weiterhin dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge , die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Zuletzt Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Unser Standort

Ralfs Fahrschule Seelze

Hannoversche Str. 33,
30926 Seelze

Unterrichtszeiten:

Mo. + Mi.:
18:30 - 20:00 Uhr
Fr.:
17:30 - 19:00 Uhr

Bürozeiten:

Mo. - Fr.:
16:00 - 19:00 Uhr
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