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Begleitetes Fahren mit 17 mit uns zum Führerschein

Die Besonderheiten der Führerscheinklasse BF17.

Wir sorgen dafür, dass du schon vor deinem 18. Geburtstag sicher auf der Straße unterwegs bist – mit der Führerscheinklasse BF17! Du hast die Möglichkeit, dich sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags in unserer Fahrschule für die Führerscheinausbildung Klasse B oder BE anzumelden. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter 18 ist ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.

Definition begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrerlaubnis BF17 gilt bis zum 18. Geburtstag und ermöglicht das Fahren eines Pkw in Beisein einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und maximal einen Punkt ins Flensburg hat. Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nach dem 18. Geburtstag muss keine weitere Prüfung abgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahren ohne Begleitperson erlaubt. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen. Den Führerschein in Form einer Chipkarte mit Foto stellt die zuständige Behörde erst nach dem 18. Geburtstag aus. Vorher ist neben der Bescheinigung über die bestandene Prüfung ein amtliches Ausweisdokument mit sich zu führen. Bitte beachte, dass der Führerschein BF17 nur in Deutschland und nicht im Ausland gültig ist.

Häufig gestellte Fragen zum begleiteten Fahren mit 17

Unsere Fahrschüler wenden sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen an uns:

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein mit 17?

Je nach Fahrschule variieren die Kosten für die Führerscheinausbildung teilweise erheblich. Zwischen 1.500 und 2.400 Euro ist alles möglich. Neben der Anmeldegebühr und Kosten für Lernmaterial sind die Fahrstunden sowie die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung zu zahlen.

Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?

Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von dem jeweiligen Fahrschüler ab. Sonderfahrten und mindestens zwölf Theoriestunden von je 90 Minuten sind vorgeschrieben.

Wer kann Begleitperson werden?

Als Begleitperson ist zugelassen, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.

Wo muss die Begleitperson sitzen?

Während der Fahrt kann sich die Begleitperson entweder auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank aufhalten.

Welche Folgen hat das Fahren ohne Begleitperson?

Wenn die Begleitperson beim Fahren nicht anwesend ist, liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, der mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis widerrufen und es ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger vorgeschrieben.

Du hast weitere Fragen zum begleiteten Fahren ab 17 oder möchtest dich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf deine Kontaktaufnahme!

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